Anspruch (m) eines Dritten

Anspruch (m) eines Dritten
<Recht> third-party claim

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Anspruch und Verkündigung — Das Buch Anspruch und Verkündigung ist eine Sammlung von fünf weiteren Offenbarungstexten Baha’u’llahs, dem Religionsstifter der Bahai. Es sind die deutschen Übersetzungen der Sure vom Tempel, der Sure an den Herrscher, der Tafel an den Herrscher …   Deutsch Wikipedia

  • Landwirtschaft und Ernährung im Dritten Reich — Die Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im nationalsozialistischen Deutschen Reich umfasst die Landwirtschaft und Agrarpolitik im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945. Sie ist geprägt durch umfangreiche Veränderungen der… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldrechtlicher Anspruch — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Französische Revolution von 1789: Vom dritten Stand zur Nation —   Die Erstürmung der Bastille am 14. Juli 1789 durch das Volk von Paris war ein spektakuläres, weil publikumswirksames Ereignis, dessen Nachricht sich in Windeseile in Frankreich und anschließend in ganz Europa verbreitete. Aber man würde aus… …   Universal-Lexikon

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… …   Deutsch Wikipedia

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